Über die Kooperation Rheinschiene
Kooperationsgebiet = Beratungsgebiet
Das Kooperationsgebiet Rheinschiene orientiert sich an seiner Lage rechts bzw. westl. des Rheins. Dabei sind weniger die geografische oder politische Lage (Regierungsbezirke), die landwirtschaftliche Anbausysteme noch die Art der Trinkwassergewinnung die entscheidenden Abgrenzungskriterien, sondern vielmehr die Zuständigkeitsregion der Landwirtschaftskammer mit der Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis, Mettmann und Oberbergischer Kreis mit Dienstsitz in Lindlar und der Außenstelle in Essen.
Dadurch kommt es, dass sich das Kooperationsgebiet über eine große, vielfältige Fläche mit den unterschiedlichsten Problemstellungen erstreckt. Um dennoch gebietsspezifisch beraten zu können, hat man die Kooperation in vier Kooperationen unterteilt. Diese vier Kooperationen lassen sich dann anhand von Gemeinsamkeiten (Lage, Anbau, Geologie) wieder charakterisieren und zusammenfassen, damit auch eine fachgebundene, lokale landwirtschaftliche Beratung gewährleistet werden kann.
So ist es z. B. erforderlich, die regional angebotenen Feldtage im südl. Kooperationsgebiet anders zu terminieren als im „bergischen“ Teil der Kooperation, weil die Pflanzenentwicklung und die damit verbundenen ackerbaulichen Maßnahmen verzögert stattfinden und beratend begleitet werden sollen.
Nördlichste Abgrenzung der Kooperation „Rheinschiene“ ist die Region Krefeld, Duisburg, - „Kooperation Nord“.
Darauf folgt die „Kooperation Mitte“ mit den Trinkwassergewinnungsanlagen in Düsseldorf, Erkrath, Heiligenhaus, Mülheim.
Im Süden grenzt die Städteregion Leverkusen/Solingen das Kooperationsgebiet ab - „Kooperation Süd“.
Die „Kooperation Berg“ liegt im Bergischen Raum von Wuppertal bzw. Remscheid, abseits der anderen, städteregion geprägten Kooperationsgebiete.