Seit 1989 schließen sich Landwirte und Gärtner und Wasserversorgungsunternehmen auf der Grundlage des 12-Punkte-Programms vom 27. Juni 1989, das von der Landesregierung mit den Landwirtschaftskammern und den nordrhein-westfälischen Verbänden der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Gartenbaus vereinbart wurde, zu freiwilligen Kooperationen zusammen.
Heute arbeiten rund 11 700 Landwirte und Gärtner in 116 Kooperationen mit 160 Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Sie werden von über 60 Spezialberatern der Landwirtschaftskammer, die von den Wasserversorgern finanziert werden, in allen Fragen des Wasserschutzes beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Minimierung von Nährstoffausträgen und die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Grund- und Oberflächengewässer.
Der kooperative Wasserschutz zeichnet sich durch eine eng gebietsbezogene Ausrichtung der Beratungsinhalte und der Fördermaßnahmen aus. Die örtliche Ausgestaltung erfolgt in Abhängigkeit der naturräumlichen Gegebenheiten, insbesondere der geologischen und hydrogeologischen Bedingungen, und der Beschaffenheit des Bodens, der landwirtschaftlichen Strukturen sowie der aktuellen Wasserqualität. Alle Kooperationen sind auf den Gebieten Düngung, gewässerschonende Anbausysteme, Erosionsschutz, Vermeidung direkter Stoffeinträge, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv.
Die Arbeit in den Kooperationen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft weist messbare Erfolge auf. Es gibt jedoch Bereiche wie Regionen mit intensiver Viehhaltung oder Gemüseanbau, die eine Intensivierung der bisherigen Arbeit erforderlich machen. Dies erfolgt bereits auf der regionalen Ebene unter Beteiligung aller Partner. Hierbei bewährt sich die Stärke des Kooperationsmodells, welche sich in der über die Jahre entwickelten intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligter als Basis zur Problemlösung zeigt.
Das Kooperationsmodell steht auch für ständige Weiterentwicklung und Anpassung an neue Rahmenbedingungen. Für die Zukunft heißt das: Zum einen der noch stärkere Flächenbezug bei der Gestaltung von Maßnahmen und zum anderen eine noch engere Konzentration auf die besonders sensiblen Regionen.