Kooperationsprinzip

Unter dem Motto „Kooperation statt Konfrontation“, arbeiten Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen seit 1989 gemeinsam am Schutz des Trinkwassers. Das Ziel ist die Sicherung der Trinkwasserversorgung bei gleichzeitiger Sicherung der Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Somit dient der kooperative Wasserschutz zum einen der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und zum anderen der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region.

Entwicklung

Seit 1989 schließen sich Landwirte und Gärtner und Wasserversorgungsunternehmen auf der Grundlage des 12-Punkte-Programms vom 27. Juni 1989, das von der Landesregierung mit den Landwirtschaftskammern und den nordrhein-westfälischen Verbänden der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Gartenbaus vereinbart wurde, zu freiwilligen Kooperationen zusammen.

Heute arbeiten rund 11 700 Landwirte und Gärtner in 116 Kooperationen mit 160 Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Sie werden von über 60 Spezialberatern der Landwirtschaftskammer, die von den Wasserversorgern finanziert werden, in allen Fragen des Wasserschutzes beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Minimierung von Nährstoffausträgen und die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Grund- und Oberflächengewässer.

Der kooperative Wasserschutz zeichnet sich durch eine eng gebietsbezogene Ausrichtung der Beratungsinhalte und der Fördermaßnahmen aus. Die örtliche Ausgestaltung erfolgt in Abhängigkeit der naturräumlichen Gegebenheiten, insbesondere der geologischen und hydrogeologischen Bedingungen, und der Beschaffenheit des Bodens, der landwirtschaftlichen Strukturen sowie der aktuellen Wasserqualität. Alle Kooperationen sind auf den Gebieten Düngung, gewässerschonende Anbausysteme, Erosionsschutz, Vermeidung direkter Stoffeinträge, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv.

Die Arbeit in den Kooperationen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft weist messbare Erfolge auf. Es gibt jedoch Bereiche wie Regionen mit intensiver Viehhaltung oder Gemüseanbau, die eine Intensivierung der bisherigen Arbeit erforderlich machen. Dies erfolgt bereits auf der regionalen Ebene unter Beteiligung aller Partner. Hierbei bewährt sich die Stärke des Kooperationsmodells, welche sich in der über die Jahre entwickelten intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligter als Basis zur Problemlösung zeigt.

Das Kooperationsmodell steht auch für ständige Weiterentwicklung und Anpassung an neue Rahmenbedingungen. Für die Zukunft heißt das: Zum einen der noch stärkere Flächenbezug bei der Gestaltung von Maßnahmen und zum anderen eine noch engere Konzentration auf die besonders sensiblen Regionen.

Aufgaben und Ziele

Land- und Wasserwirtschaft sind beide auf einen gesunden, fruchtbaren Boden angewiesen. Daher liegt es nahe, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und zu überlegen, wie einerseits hochwertige Lebensmittel kostenoptimal produziert und andererseits sauberes Trinkwasser gewonnen werden kann. 14 % der gesamten Fläche der Region Rhein/Wupper sind Trinkwasserschutzgebiet und unterliegen dadurch besonderen Auflagen für Bewirtschaftung und Nutzung. Die geologische Vielfalt der Region ermöglicht verschiedene Quellen der Trinkwassergewinnung: Grundwasser, uferfiltriertes Grundwasser (z.B. Rheinuferfiltrat), Talsperrenwasser. Damit verbunden sind unterschiedliche Herausforderungen und Ansprüche an das Einzugsgebiet der jeweiligen Wassergewinnungsanlagen.
Die Ausweisung der Schutzgebiete orientiert sich an der Art der Wassergewinnung und der Wassermenge, die schadlos und auf unbegrenzte Zeit gefördert werden kann. Sie wird nach naturwissenschaftlichen Berechnungen bestimmt. Für eine grundwasser- und gewässerschonende Landwirtschaft sind Bewusstsein und Bereitschaft der Landwirte erforderlich.

Hier setzt die Kooperation an!

Im Rheinland bestehen Kooperationen in 130 Wasserschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 2.2 Mio. ha. In der Kooperation Rheinschiene arbeiten 12 Wasserversorger mit den Landwirten freiwillig und auf Augenhöhe zusammen. Die Wasserspeicherfähigkeit und Versickerungsleistung des Bodens geht einher mit der Bewirtschaftung und kann durch vielfältige Maßnahmen gefördert werden. Umfangreiche Boden- und Wasserproben haben seither gezeigt, wo Problemzonen liegen, in denen beispielsweise zu viel Nitrat aus dem Oberboden in tiefere Bodenschichten ausgewaschen wird und ins Grundwasser gelangt. Regelmäßige Boden- und Düngerproben unterstützen die Reduzierung von Nährstoffausträgen und wirken sich somit positiv auf den Boden und den Gewässerhaushalt aus. Sie zeigen außerdem, ob die vollzogenen Maßnahmen effizient sind.

12 Punkte Programm

In den festgesetzten Wasserschutzgebieten Nordrhein-Westfalens wurden auf der Grundlage des 12-Punkte-Programms (Übersicht Programm) von 1989 zum Zweck eines flächendeckenden, vorbeugenden Gewässerschutzes Kooperationen zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis gegründet. In einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft und den Landwirtschaftskammern wurden 1991 die Details des kooperativen Miteinanders konkretisiert (Novellierung der Rahmenvereinbarung 2012). Dieses Programm wurde 2021 erneuert.

Die Finanzierung der Kooperationen erfolgt über die Wasserversorgungsunternehmen, die nach Einführung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes im Jahr 2004 die Kooperationskosten mit dem Entnahmeentgelt verrechnen können.

Erfolge

Effizienzkontrolle der Fördermaßnahmen anhand verschiedener Parameter,

z.B. Nitratwerte, PSM-Nachweise, bakteriologische Verunreinigungen.

Zuläufe und Rohwasser (nach Sanierung) Herbringhauser Talsperre (Wupperverband)