Die Schutzgebietsverordnung schützt das Gebiet, in dem das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird, und regelt, welche Handlungen innerhalb des Schutzgebietes unter Beschränkungen genehmigungspflichtig (G) oder verboten (V) sind.
Diese Regulation ist Teil der Schutzgebietsausweisung unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Befreiung von Verboten ist nur dann möglich, wenn nachweislich der Schutz des Allgemeinwohls gefährdet ist, oder das Verbot eine unzumutbare wirtschaftliche Härte für den Betroffenen zur Folge hat.
Dabei hat jedes Schutzgebiet eine auf die jeweils unterschiedlichen eigenen Gegebenheiten abgestimmte Schutzgebietsverordnung.